Take a Holiday in Spain

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eigentümer

Take a Holiday in Spain S.L., Version 1.0

Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen Take a Holiday in Spain S.L. und dem Eigentümer einer Unterkunft, die von Take a Holiday in Spain S.L. beworben, vermietet und/oder verwaltet wird.

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:

Take a Holiday in Spain S.L.: Die nach spanischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Spanien, nachfolgend "Take a Holiday in Spain" genannt, die sich mit der Bewerbung, Vermietung, Vermittlung und Verwaltung von Ferienunterkünften befasst.

Eigentümer: Die natürliche oder juristische Person, die rechtmäßiger Eigentümer einer Unterkunft ist oder befugt ist, diese zur touristischen Vermietung anzubieten.

Mieter: Die natürliche Person, die über Take a Holiday in Spain eine Reservierung vornimmt.

Unterkunft: Das Haus, die Villa, die Wohnung oder eine andere Beherbergungsunterkunft, die vom Eigentümer zur Vermietung bereitgestellt wird.

Vertrag: Der Kooperationsvertrag zwischen Take a Holiday in Spain und dem Eigentümer.

Provision: Die vereinbarte Vergütung, auf die Take a Holiday in Spain für die erbrachten Dienstleistungen Anspruch hat.

Verwaltung: Alle vereinbarten Tätigkeiten, darunter Bewerbung, Reservierungsverwaltung, Gästekommunikation, finanzielle Abwicklung, Schlüsselverwaltung, Inspektionen, Reinigungskoordination und sonstige vereinbarte Dienstleistungen.

Artikel 2. Anwendbarkeit

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen von Take a Holiday in Spain.

2. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

4. Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags erklärt der Eigentümer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.

Artikel 3. Dienstleistungen

1. Take a Holiday in Spain tritt als professioneller Vermittler zwischen Eigentümer und Mieter auf.

2. Je nach gewählter Dienstleistung kann Take a Holiday in Spain unter anderem folgende Tätigkeiten ausführen: Bewerbung der Unterkunft über die eigene Website; Bewerbung über soziale Medien; Bewerbung über externe Buchungsplattformen; Preisverwaltung; Reservierungsverwaltung; Kommunikation mit Gästen; Einziehung von Mietzahlungen und Kaution; Auszahlung an den Eigentümer; Koordination der Reinigung; Koordination der Instandhaltung; Schlüsselverwaltung; persönlicher Check-in und Check-out; und Unterstützung bei Notfällen.

3. Der genaue Umfang der Dienstleistungen wird im Kooperationsvertrag festgelegt.

4. Take a Holiday in Spain ist berechtigt, die Art der Bewerbung, die verwendeten Buchungskanäle und die Marketingstrategie nach eigenem Ermessen anzupassen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 4. Zustandekommen des Vertrags

1. Die Zusammenarbeit kommt zustande, nachdem beide Parteien den Vertrag angenommen haben.

2. Der Eigentümer erklärt, befugt zu sein, die Unterkunft zu vermieten.

3. Der Eigentümer erteilt Take a Holiday in Spain die Erlaubnis, die Unterkunft zu bewerben und im Namen des Eigentümers Reservierungen zu bearbeiten.

4. Take a Holiday in Spain ist berechtigt, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden, sofern hierfür berechtigte Gründe bestehen.

Artikel 5. Pflichten des Eigentümers

1. Der Eigentümer stellt vollständige, richtige und aktuelle Informationen über die Unterkunft zur Verfügung.

2. Der Eigentümer sorgt dafür, dass die Unterkunft während der gesamten Zusammenarbeit sicher, sauber und für die touristische Vermietung geeignet ist.

3. Der Eigentümer verfügt während der Laufzeit des Vertrags über alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Registrierungen und Zertifikate.

4. Der Eigentümer ist für die Richtigkeit der Verfügbarkeit der Unterkunft verantwortlich und informiert Take a Holiday in Spain unverzüglich über eigene Reservierungen, Sperrungen oder Änderungen.

5. Der Eigentümer ist für alle Steuern, kommunalen Abgaben und sonstigen Kosten verantwortlich, die die Unterkunft betreffen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Der Eigentümer meldet Änderungen an der Unterkunft, die sich auf die Vermietung auswirken können, unverzüglich schriftlich.

7. Der Eigentümer sorgt dafür, dass alle Anlagen, darunter Elektrizität, Wasser, Gas, Internet, Klimaanlage, Poolanlagen und Heizungsanlagen, einwandfrei funktionieren und den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Artikel 6. Pflichten von Take a Holiday in Spain

1. Take a Holiday in Spain wird ihre Tätigkeiten nach bestem Wissen, Erfahrung und Fachkönnen ausführen.

2. Take a Holiday in Spain wird sich bemühen, die Unterkunft bestmöglich zu bewerben und die Vermietung zu optimieren.

3. Take a Holiday in Spain pflegt den Kontakt mit potenziellen Mietern und übernimmt die Reservierungsverwaltung.

4. Sofern vereinbart, übernimmt Take a Holiday in Spain die finanzielle Abwicklung von Reservierungen, darunter die Einziehung von Mietzahlungen, Kaution und die Auszahlung an den Eigentümer.

5. Take a Holiday in Spain informiert den Eigentümer rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten, die die Unterkunft oder eine Reservierung betreffen.

6. Take a Holiday in Spain ist berechtigt, Tätigkeiten ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Dritte ausführen zu lassen.

Artikel 7. Bewerbung und Vermietung

1. Take a Holiday in Spain bestimmt, auf welche Weise die Unterkunft beworben wird.

2. Die Unterkunft kann unter anderem über folgende Kanäle angeboten werden: die eigene Website; soziale Medien; Google; externe Buchungsplattformen; Partner; und sonstige Marketingkanäle.

3. Take a Holiday in Spain entscheidet eigenständig, welche Marketingmaßnahmen eingesetzt werden.

4. Take a Holiday in Spain ist berechtigt, Fotos, Videos, Beschreibungen und Werbetexte der Unterkunft für Marketingzwecke zu verwenden.

5. Der Eigentümer erteilt hierfür für die Dauer der Zusammenarbeit seine Zustimmung.

Artikel 8. Preispolitik

1. Die Standardmietpreise werden in Absprache mit dem Eigentümer festgelegt.

2. Sofern der Eigentümer hierfür im Voraus schriftlich seine Zustimmung erteilt hat oder dies Bestandteil des Kooperationsvertrags ist, ist Take a Holiday in Spain befugt, dynamische Preisgestaltung einzusetzen.

3. Dynamische Preisgestaltung kann unter anderem auf folgender Grundlage erfolgen: Angebot und Nachfrage; Auslastung; Saison; lokale Veranstaltungen; Marktbedingungen; Wettbewerb; und Verfügbarkeit.

4. Take a Holiday in Spain wird dabei stets mit dem Ziel handeln, das optimale Vermietungsergebnis für den Eigentümer zu erzielen.

5. Wurde keine Zustimmung zur dynamischen Preisgestaltung erteilt, werden ausschließlich die mit dem Eigentümer vereinbarten Mietpreise angewandt.

Artikel 9. Reservierungen, Zahlungen und Auszahlungen

1. Alle Reservierungen werden von Take a Holiday in Spain administrativ bearbeitet.

2. Mietzahlungen werden gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen entgegengenommen.

3. Nach Ankunft des Mieters und Eingang des vollständigen Mietpreises wird der geschuldete Betrag, abzüglich der vereinbarten Provision und etwaiger anderer vereinbarter Kosten, an den Eigentümer ausgezahlt.

4. Die Auszahlung erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Kooperationsvertrag.

5. Sofern Schäden, Zusatzkosten oder offene Beträge noch nicht endgültig festgestellt wurden, darf Take a Holiday in Spain einen angemessenen Einbehalt auf die Auszahlung zurückhalten, bis hierüber Klarheit besteht.

Artikel 10. Provision

1. Die Höhe der Provision wird im Kooperationsvertrag festgelegt.

2. Die Provision ist für jede Reservierung geschuldet, die über Take a Holiday in Spain zustande gekommen ist.

3. Bei einer Stornierung durch den Mieter behält Take a Holiday in Spain den Anspruch auf die vereinbarte Provision über die gemäß den Stornierungsbedingungen geschuldeten Stornierungskosten.

4. Ist die geschuldete Provision höher als der bereits erhaltene Betrag, wird die Differenz mit einer folgenden Auszahlung verrechnet oder dem Eigentümer gesondert in Rechnung gestellt.

5. Nach einer Stornierung wird sich Take a Holiday in Spain bemühen, den frei gewordenen Zeitraum erneut zu vermieten. Hieraus können vom Eigentümer keine Rechte abgeleitet werden.

Artikel 11. Stornierungen

11.1 Stornierung durch den Mieter

1. Storniert ein Mieter eine Reservierung, gelten die Stornierungsbedingungen, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gäste aufgeführt sind.

2. Take a Holiday in Spain behält den Anspruch auf die vereinbarte Provision über die Stornierungsgebühr, die gemäß den geltenden Stornierungsbedingungen geschuldet ist.

3. Der verbleibende Betrag der erhaltenen Stornierungsgebühr steht dem Eigentümer zu.

4. Ist die geschuldete Provision höher als der bereits erhaltene Betrag, wird die Differenz mit einer folgenden Auszahlung verrechnet oder dem Eigentümer gesondert in Rechnung gestellt.

5. Nach einer Stornierung wird sich Take a Holiday in Spain bemühen, den frei gewordenen Zeitraum erneut zu vermieten. Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden.

11.2 Stornierung durch den Eigentümer

1. Der Eigentümer hat eine Stornierung einer bestätigten Reservierung so weit wie möglich zu vermeiden.

2. Storniert der Eigentümer eine bestätigte Reservierung, werden alle bereits vom Mieter gezahlten Beträge zurückerstattet.

3. Take a Holiday in Spain wird sich bemühen, eine geeignete alternative Unterkunft für den Mieter zu finden.

4. Alle angemessenen zusätzlichen Tätigkeiten und Kosten, die aus einer Stornierung durch den Eigentümer entstehen, darunter administrative Tätigkeiten, Kommunikation mit dem Mieter und die Suche nach einer Ersatzunterkunft, können dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.

5. Führt die Stornierung zu Kosten oder Ansprüchen externer Buchungsplattformen, gehen diese zu Lasten des Eigentümers, soweit die Stornierung nicht durch Take a Holiday in Spain verursacht wurde.

Artikel 12. Reinigung und Instandhaltung

1. Der Eigentümer ist für eine sichere, saubere und gut instand gehaltene Unterkunft verantwortlich.

2. Sofern Take a Holiday in Spain die Reinigung oder die Instandhaltung koordiniert, erfolgt dies gemäß den Vereinbarungen im Kooperationsvertrag.

3. Dringende Reparaturen, die für die Sicherheit der Gäste oder den Erhalt der Unterkunft notwendig sind, dürfen von Take a Holiday in Spain ausgeführt oder in Auftrag gegeben werden, wenn der Eigentümer nicht rechtzeitig erreichbar ist.

4. Die entstandenen Kosten werden so bald wie möglich mit dem Eigentümer abgestimmt und, sofern sie zu Lasten des Eigentümers gehen, an ihn weiterberechnet.

5. Take a Holiday in Spain haftet nicht für Mängel, die durch unterlassene Instandhaltung oder Nachlässigkeit des Eigentümers entstanden sind.

Artikel 13. Notfälle

1. Bei Notfällen wird sich Take a Holiday in Spain bemühen, die Folgen für die Gäste und den Eigentümer so weit wie möglich zu begrenzen.

2. Unter Notfällen werden unter anderem verstanden: Störungen an Poolanlagen; Störungen an Klimaanlage oder Heizung; Leckagen; Defekte an Elektrizität, Wasser oder Internet; Schäden durch Sturm oder Naturgewalten; defekte Schlösser oder Zugangsvorrichtungen; und andere unerwartete Situationen, die sofortiges Handeln erfordern.

3. Ist sofortiges Handeln notwendig und der Eigentümer nicht erreichbar, darf Take a Holiday in Spain Maßnahmen ergreifen, um weiteren Schaden oder Beeinträchtigungen zu verhindern.

4. Der Eigentümer bleibt für die Kosten der Instandsetzung verantwortlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder der Schaden nachweislich von Take a Holiday in Spain verursacht wurde.

Artikel 14. Versicherungen und Genehmigungen

1. Der Eigentümer ist während der gesamten Zusammenarbeit dafür verantwortlich, über alle gesetzlich erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen und Zertifikate zu verfügen, die für die touristische Vermietung notwendig sind.

2. Der Eigentümer ist verpflichtet, eine geeignete Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die touristische Vermietung abdeckt.

3. Der Eigentümer stellt Take a Holiday in Spain von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Fehlen der erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen oder Versicherungen entstehen.

4. Etwaige Bußgelder, Nachforderungen oder Schäden, die aus der Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Eigentümers.

Artikel 15. Haftung

1. Take a Holiday in Spain führt ihre Tätigkeiten mit größtmöglicher Sorgfalt aus, haftet jedoch ausschließlich für unmittelbare Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit beruhen.

2. Take a Holiday in Spain haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Mieteinnahmen oder Reputationsschäden.

3. Der Eigentümer bleibt für den Zustand, die Sicherheit und die gesetzliche Konformität der Unterkunft verantwortlich.

4. Take a Holiday in Spain haftet nicht für Schäden, die durch Mängel an der Unterkunft, unterlassene Instandhaltung oder unrichtige, vom Eigentümer bereitgestellte Informationen entstehen.

5. Der Eigentümer stellt Take a Holiday in Spain von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Unterkunft entstehen, es sei denn, der Schaden wurde unmittelbar durch ein zurechenbares Verschulden von Take a Holiday in Spain verursacht.

6. Take a Holiday in Spain haftet nicht für eine geringere Auslastung oder entgangene Mieteinnahmen infolge von Marktbedingungen, saisonalen Einflüssen, wirtschaftlichen Entwicklungen, Wetterbedingungen, Pandemien, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Algorithmen von Buchungsplattformen oder anderen Umständen, auf die sie keinen Einfluss ausüben kann.

Artikel 16. Keine Vermietungsgarantie

1. Take a Holiday in Spain wird sich bemühen, die Unterkunft professionell zu bewerben und, innerhalb der vereinbarten Dienstleistung, ein bestmögliches Vermietungsergebnis zu erzielen.

2. Take a Holiday in Spain übernimmt keine Garantie hinsichtlich der Anzahl der Reservierungen, der Auslastung, des Mietpreises oder der zu erzielenden Mieteinnahmen.

3. Vermietungsergebnisse können unter anderem durch Marktbedingungen, Wettbewerb, Saison, Lage, Preisgestaltung, Qualität und Ausstattung der Unterkunft, Bewertungen, wirtschaftliche Entwicklungen, Wetterbedingungen und Änderungen bei Buchungsplattformen beeinflusst werden.

4. Ein enttäuschendes Vermietungsergebnis begründet für den Eigentümer keinen Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung entstandener Kosten oder rückwirkende Auflösung des Vertrags.

Artikel 17. Höhere Gewalt

1. Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, auf den Take a Holiday in Spain vernünftigerweise keinen Einfluss ausüben kann und durch den die Durchführung des Vertrags ganz oder teilweise verhindert oder erschwert wird.

2. Hierunter fallen unter anderem Naturkatastrophen, Waldbrände, Überschwemmungen, Erdbeben, extreme Wetterbedingungen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Maßnahmen, Straßensperrungen, Wasserknappheit, Stromausfälle, Internetstörungen, Ausfälle der Versorgungseinrichtungen und Störungen bei Buchungsplattformen oder anderen externen Dienstleistern.

3. Während einer Situation höherer Gewalt werden die Pflichten von Take a Holiday in Spain ausgesetzt, soweit deren Durchführung vorübergehend nicht möglich ist.

4. Take a Holiday in Spain wird sich bemühen, die Folgen höherer Gewalt so weit wie möglich zu begrenzen.

5. Take a Holiday in Spain haftet nicht für Schäden, Kosten oder entgangene Mieteinnahmen infolge höherer Gewalt.

Artikel 18. Kommunikation und Erreichbarkeit

1. Der Eigentümer stellt aktuelle Kontaktdaten zur Verfügung und teilt Änderungen dieser Daten unverzüglich mit.

2. Mitteilungen von Take a Holiday in Spain können schriftlich, per E-Mail, über WhatsApp oder über ein dafür bestimmtes digitales Portal versandt werden.

3. Der Eigentümer ist für das rechtzeitige Lesen und Beantworten von Nachrichten verantwortlich, die Reservierungen, Instandhaltung, Notfälle oder gesetzliche Verpflichtungen betreffen.

4. Ist eine dringende Entscheidung erforderlich und der Eigentümer nicht rechtzeitig erreichbar, darf Take a Holiday in Spain nach billigem Ermessen im Interesse der Gäste, der Unterkunft und der Begrenzung von Schäden handeln.

Artikel 19. Dauer und Beendigung der Zusammenarbeit

1. Die Dauer und eine etwaige Kündigungsfrist der Zusammenarbeit werden im Kooperationsvertrag festgelegt.

2. Die Beendigung der Zusammenarbeit hat keine Auswirkungen auf Reservierungen, die vor dem Enddatum bestätigt wurden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

3. Der Eigentümer bleibt verpflichtet, bestehende Reservierungen zu erfüllen und die Unterkunft für diese Reservierungen bereitzustellen.

4. Take a Holiday in Spain behält den Anspruch auf die vereinbarte Provision und Kosten für alle Reservierungen, die vor dem Beendigungsdatum zustande gekommen sind.

5. Take a Holiday in Spain kann die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden, wenn: (a) der Eigentümer schwerwiegend oder wiederholt seine Pflichten verletzt; (b) die Unterkunft nicht sicher oder rechtlich vermietbar ist; (c) erforderliche Genehmigungen oder Versicherungen fehlen; (d) der Eigentümer bestätigte Reservierungen ohne triftigen Grund nicht erfüllt; oder (e) die Fortsetzung der Zusammenarbeit vernünftigerweise nicht von Take a Holiday in Spain verlangt werden kann.

Artikel 20. Geistiges Eigentum und Werbematerial

1. Von Take a Holiday in Spain erstellte Texte, Anzeigen, Übersetzungen, Fotografien, Videos und sonstiges Werbematerial bleiben Eigentum von Take a Holiday in Spain, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Der Eigentümer erteilt Take a Holiday in Spain für die Dauer der Zusammenarbeit die Erlaubnis, vom Eigentümer bereitgestellte Fotos, Texte, Grundrisse und sonstige Informationen für Bewerbung und Vermietung zu verwenden.

3. Der Eigentümer erklärt, dass das bereitgestellte Material keine Rechte Dritter verletzt.

4. Nach Beendigung der Zusammenarbeit darf Take a Holiday in Spain bereits veröffentlichte Marketingäußerungen innerhalb einer angemessenen Frist entfernen und zu administrativen und Beweiszwecken aufbewahren.

Artikel 21. Datenschutz

1. Take a Holiday in Spain verarbeitet personenbezogene Daten von Eigentümern und Mietern in Übereinstimmung mit den geltenden europäischen und spanischen Datenschutzgesetzen.

2. Personenbezogene Daten werden für die Durchführung des Vertrags, die Reservierungsverwaltung, die Finanzbuchhaltung, gesetzliche Verpflichtungen und die Kommunikation verwendet.

3. Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzrichtlinie auf der Website von Take a Holiday in Spain verwiesen.

Artikel 22. Beschwerden und Streitigkeiten

1. Beschwerden über die Dienstleistungen sind so bald wie möglich schriftlich an Take a Holiday in Spain zu melden.

2. Die Parteien werden sich bemühen, eine Beschwerde oder Streitigkeit zunächst im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen.

3. Der Eigentümer gewährt Take a Holiday in Spain eine angemessene Frist und Gelegenheit, ein mögliches Verschulden zu untersuchen und, sofern möglich, zu beheben.

Artikel 23. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

1. Auf den Kooperationsvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich spanisches Recht anwendbar.

2. Kann eine Streitigkeit nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden, wird sie dem zuständigen Gericht in der Provinz Málaga vorgelegt, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Artikel 24. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Take a Holiday in Spain behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

2. Änderungen werden dem Eigentümer schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

3. Geänderte Bedingungen treten 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft, sofern kein späteres Datum genannt wird.

4. Für bestehende bestätigte Reservierungen gelten weiterhin die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung anwendbar waren, soweit die Änderung Auswirkungen auf diese Reservierung hat.

Artikel 25. Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise ungültig, nichtig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

2. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck so weit wie möglich entspricht.

3. Die nicht unmittelbare Ausübung eines Rechts bedeutet nicht, dass eine Partei auf dieses Recht verzichtet.

4. Der Kooperationsvertrag, etwaige Anlagen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam die Vereinbarungen zwischen Take a Holiday in Spain und dem Eigentümer.

5. Bei Widersprüchen hat der individuell unterzeichnete Kooperationsvertrag Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.